Der Kirchenkreisjugenddienst (kurz: KKJD) ist gemäß der Ordnung der Ev. Jugend die Arbeits- und Geschäftsstelle der Ev. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis. Zum KKJD gehören:
Kirchenkreisjugendwart

Kirchenkreisdiakonin

Kirchenkreisjugendpastorin

Diakon im Anerkennungsjahr