3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen
Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen.
Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse, Schwimmfähigkeiten etc.) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich vor, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, wenn der Anmeldende dieses Formular ungeachtet einer Nachfrist nicht vollständig ausgefüllt bei ihm einreicht.
Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmende/n zumutbar sind. Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten infolge einer Erhöhung der Treibstoff- oder Energiekosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende Maßnahme geltenden Wechselkurse vor. Preiserhöhungen sind nicht erheblich, wenn sie 8% des Reisepreises nicht übersteigen.
Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8% hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig.
Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
Ebenfalls kann der Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit die vorgenannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führen. Hat der Anmeldende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben können vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen.
Leistungs- und Preisänderungen sind dem Anmeldenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich mitzuteilen.